DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis: Vollständige Vorlage für KMU
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Artikel 30 DSGVO ist ein Kerndokument des Datenschutzmanagements. Die Aufsichtsbehörde kann es auf Anfrage einsehen; fehlt ein vorgeschriebenes Register, kommt eine Sanktion nach Artikel 83 Absatz 4 in Betracht.
Wer muss ein VVT führen?
Grundsätzlich: Jedes Unternehmen
Artikel 30 Abs. 5 DSGVO sieht eine Ausnahme für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor — aber diese Ausnahme entfällt, wenn:
- Die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt (trifft auf praktisch jedes Unternehmen zu — E-Mail, Buchhaltung, Personalverwaltung)
- Ein Risiko für Betroffene besteht
- Besondere Datenkategorien verarbeitet werden (Gesundheit, Religion etc.)
In der Praxis: Regelmäßige Verarbeitungen wie Kunden- oder Personalverwaltung fallen auch bei weniger als 250 Beschäftigten in das Register; die Ausnahme gilt nur für Verarbeitungsvorgänge, die alle Voraussetzungen des Artikels 30 Absatz 5 erfüllen.
Angaben des Artikels 30 für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
Für den Verantwortlichen (Art. 30 Abs. 1)
| Nr. | Angabe | Erläuterung |
|---|---|---|
| 1 | Name und Kontaktdaten | Des Verantwortlichen und ggf. gemeinsam Verantwortlicher |
| 2 | Datenschutzbeauftragter | Kontaktdaten, sofern benannt |
| 3 | Zwecke der Verarbeitung | Konkret, nicht „Geschäftszwecke" |
| 4 | Kategorien betroffener Personen | Kunden, Mitarbeiter, Bewerber, Lieferanten |
| 5 | Kategorien personenbezogener Daten | Name, E-Mail, Bankdaten, Gesundheitsdaten |
| 6 | Kategorien von Empfängern | Steuerberater, Cloud-Provider, Behörden |
| 7 | Übermittlungen an Drittländer | Tatsächliche Empfängerländer und der jeweils geltende Mechanismus |
| 8 | Löschfristen | Konkrete Fristen pro Datenkategorie |
| 9 | Technische und organisatorische Maßnahmen | Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backups |
Für den Auftragsverarbeiter (Art. 30 Abs. 2)
| Nr. | Angabe | Erläuterung |
|---|---|---|
| 10 | Name und Kontaktdaten | Des Auftragsverarbeiters und des Auftraggebers |
| 11 | Kategorien von Verarbeitungen | Beschreibung der Verarbeitungstätigkeiten |
| 12 | Übermittlungen und TOMs | Wie Abs. 1, Nr. 7 und 9 |
Vorlage: Verarbeitungstätigkeit (Beispiel)
Personalverwaltung
Verarbeitungstätigkeit: Personalverwaltung und Lohnabrechnung
Verantwortlicher: Muster GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin
DSB: Max Mustermann, [email protected]
Zweck:
- Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Arbeitszeiterfassung
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung),
Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 BDSG
Betroffene Personen:
- Aktuelle Mitarbeiter
- Ehemalige Mitarbeiter
- Bewerber
Datenkategorien:
- Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Vertragsdaten (Gehalt, Arbeitszeit, Position)
- Bankverbindung
- Sozialversicherungsnummer
- Steuer-ID
- Krankheitstage (besondere Kategorie, Art. 9)
Empfänger:
- Finanzamt (gesetzliche Pflicht)
- Krankenkasse (Meldepflichten)
- Steuerberater (AV-Vertrag vorhanden)
- DATEV eG (Lohnabrechnung, AV-Vertrag)
Drittlandübermittlung: Nein
Löschfristen:
- Bewerbungsunterlagen: Frist nach Zweck und anwendbarem Recht bestimmen
- Lohn- und Gehaltsunterlagen: je Dokument und anwendbarer Aufbewahrungspflicht prüfen
- Personalakten: Frist je Datenkategorie und Anspruchsfrist prüfen
TOMs:
- Zugriff auf Personaldaten nur für HR und Geschäftsleitung
- Verschlüsselte Übertragung (TLS)
- Backup täglich, verschlüsselt
- Zugriffsprotokollierung aktiv
Kundenmanagement / CRM
Verarbeitungstätigkeit: Kundenmanagement und Vertrieb
Verantwortlicher: Muster GmbH
Zweck:
- Kundenbeziehungsmanagement
- Angebotserstellung und Rechnungslegung
- Kundenkommunikation
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertrag),
Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse)
Betroffene Personen: Kunden, Interessenten, Ansprechpartner
Datenkategorien:
- Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon)
- Unternehmensdaten
- Kommunikationshistorie
- Angebote und Rechnungen
Empfänger:
- CRM-Anbieter (Rolle und tatsächliche Übermittlungen prüfen)
- Steuerberater (Rechnungsdaten)
Drittlandübermittlung: tatsächliche Datenflüsse und zutreffenden Mechanismus prüfen
Löschfristen:
- Aktive Kunden: Dauer der Geschäftsbeziehung
- Rechnungsdaten: Frist nach Dokumenttyp und anwendbarer Pflicht bestimmen
- Interessenten ohne Geschäft: Frist nach Zweck begründen
TOMs:
- Rollenbasiertes Zugriffskonzept im CRM
- 2-Faktor-Authentifizierung
- Regelmäßige Löschläufe automatisiert
Website und Web-Analytics
Verarbeitungstätigkeit: Website-Betrieb und Nutzungsanalyse
Zweck:
- Bereitstellung der Website
- Anonymisierte Nutzungsanalyse zur Verbesserung
Rechtsgrundlage: "§ 25 TDDDG für Endgerätezugriffe prüfen; Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten nach Art. 6 DSGVO separat bestimmen"
Betroffene Personen: Website-Besucher
Datenkategorien:
- IP-Adresse (anonymisiert)
- Geräteinformationen
- Seitenaufrufe und Verweildauer
- Referrer-URL
Empfänger:
- Hosting-Provider (Hetzner, Deutschland)
- Matomo (selbst gehostet, keine Drittländer)
Drittlandübermittlung: Nein
Löschfristen:
- Server-Logs: Aufbewahrung nach Zweck und anwendbarem Recht bestimmen
- Analytics-Daten: Aufbewahrung nach Zweck, Konfiguration und Recht bestimmen
TOMs:
- IP-Anonymisierung aktiv
- Cookie-Banner mit Opt-In
- Matomo selbst gehostet
Häufige Fehler beim VVT
| Fehler | Warum problematisch | Lösung |
|---|---|---|
| „Geschäftszwecke" als Zweckangabe | Zu unspezifisch, Aufsichtsbehörde beanstandet | Konkrete Zwecke je Verarbeitungstätigkeit |
| Keine Löschfristen | Zentrale DSGVO-Anforderung fehlt | Frist pro Datenkategorie definieren |
| VVT einmal erstellt, nie aktualisiert | Änderungen bleiben unerfasst | Bei relevanten Änderungen aktualisieren |
| Auftragsverarbeiter fehlen | Unvollständig | Jeden Dienstleister mit Datenzugriff eintragen |
| Keine TOMs beschrieben | Pflichtangabe fehlt, soweit anwendbar | Allgemeine Beschreibung nach Artikel 30, soweit möglich |
| VVT nur als PDF | Schwer aktualisierbar | Excel, Datenbank oder spezialisierte Software |
Format und Pflege
Empfohlene Werkzeuge
| Werkzeug | Geeignet für | Kosten |
|---|---|---|
| Excel/Sheets | Kleine KMU (< 20 Verarbeitungstätigkeiten) | Kostenlos |
| Datenschutz-Software | Je nach Verarbeitungen | Preis beim Anbieter prüfen |
| Selbst entwickelte Lösung | Große Organisationen | Individuell |
Pflegeprozess
- Bei Einführung neuer Verarbeitungstätigkeiten → VVT aktualisieren
- Bei Dienstleisterwechsel → Empfänger und Drittlandtransfers prüfen
- Bei Änderungen → Einträge an tatsächliche Verarbeitungen anpassen
- Risikogerecht → Vollständige Überprüfung mit dem DSB, sofern benannt
Fazit
Das Verarbeitungsverzeichnis ist kein bürokratisches Pflichtdokument, sondern das Fundament Ihres Datenschutzmanagements. Es verschafft Überblick, erleichtert die Auskunftspflicht und zeigt der Aufsichtsbehörde, dass Sie Datenschutz ernst nehmen. Beginnen Sie mit den offensichtlichsten Verarbeitungstätigkeiten und bauen Sie systematisch aus.
WarDek prüft technische Signale einer URL, erstellt aber kein Verarbeitungsverzeichnis nach Artikel 30.